Anlage 1 LWLogAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1892 - 1896) Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind1231Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 7 Nr. 1) 2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 7 Nr. 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 7 Nr. 3) 4Umweltschutz (§ 7 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 5Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation (§ 7 Nr. 5) 6Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen (§ 7 Nr. 6) 7Einsatz von Arbeitsmitteln (§ 7 Nr. 7) 8Annahme von Gütern (§ 7 Nr. 8) 9Lagerung von Gütern (§ 7 Nr. 9) 10Kommissionierung und Verpackung von Gütern (§ 7 Nr. 10) 11Versand von Gütern (§ 7 Nr. 11) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachlagerist/zur Fachlageristin - Zeitliche Gliederung - A.Die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1 bis 4 sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln. Dabei sollen die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen insbesondere mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen 7 bis 11 vertieft werden. B.1. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen sowie die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen in Verbindung mit der Berufsbildposition zu vermitteln.
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
den Lager- und Transportbereich sowie den eigenen Arbeitsbereich in den betrieblichen Ablauf einordnen und daraus Konsequenzen für das eigene Handeln ableiten
Arbeitsaufträge nach betrieblichen Vorgaben in Arbeitsabläufe umsetzen; Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen
betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme unter Berücksichtigung der anwendungsbezogenen Vernetzung sowie der Datensicherheit und des Datenschutzes nutzen
arbeitsplatzbezogene Software anwenden
fremdsprachige Fachausdrücke anwenden
mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen kommunizieren
Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima und Arbeitsleistung beachten
Aufgaben im Team bearbeiten
Güter nach Beschaffenheit und Verwendung unterscheiden und handhaben
Normen, Maße, Mengen- und Gewichtseinheiten beachten
gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei der güterspezifischen Lagerung anwenden
Güter, insbesondere Gefahrgüter, gefährliche Arbeitsstoffe, Zollgut, verderbliche Ware entsprechend ihren Eigenschaften unter Beachtung von Kennzeichnungen und Symbolen handhaben
gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei Verpackung und Transport anwenden
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich durchführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen g) bei der Bearbeitung von Reklamationen mitwirken
Arbeitsmittel zum Wiegen, Messen und Zählen auswählen und nutzen
Arbeits- und Fördermittel einsetzen
Arbeits- und Fördermittel pflegen sowie deren Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft kontrollieren; Beseitigung von Beeinträchtigungen veranlassen
Begleitpapiere unter Berücksichtigung von Zoll- und Gefahrgutvorschriften und nach betrieblichen Vorgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen
Güter entladen
quantitative und qualitative Güterkontrolle durchführen, Eingangsdaten erfassen und Fehlerprotokolle erstellen
Mängelbeseitigung veranlassen
Rückgabe von Leergut, Verpackung und Ladehilfsmitteln nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben durchführen und dokumentieren
Güter dem Bestimmungsort zuleiten
Güter auszeichnen, sortieren, Lager- und Verkaufseinheiten bilden sowie Güter zur Lagerung vorbereiten
Güter unter Beachtung von Einlagerungsvorschriften einlagern
Maßnahmen zur Qualitäts- und Werterhaltung durchführen
Lagerbestände kontrollieren und Abweichungen melden
Lagerkennzahlen unterscheiden
Auftragsunterlagen kontrollieren und Kommissionierung vorbereiten
Güter unter Berücksichtigung der Bestandsveränderung und der Auslagerungsprinzipien dem Lager entnehmen
Transportverpackungen und Füllmaterialien hinsichtlich Güterart, Transportart, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit auswählen
Güter zu Ladeeinheiten zusammenstellen und verpacken
zusammengestellte Sendungen und Begleitpapiere auf Vollständigkeit prüfen, Transportgüter kennzeichnen, beschriften und sichern
Sendungen für vorgegebene Verkehrsmittel verladefertig bereitstellen
Gewicht und Raumbedarf von Gütern ermitteln
Sendungen entsprechend der Gütereigenschaften und der Verkehrsmittel verladen und verstauen
Ladungen sichern und Verschlussvorschriften anwenden
Ladungen und Begleitpapiere abgleichen; Abweichungen melden
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und
Umweltschutz
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
Lagerung von Gütern, Lernziele a und b,
Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziele a bis c,
Einsatz von Arbeitsmitteln
Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, Lernziele a bis d,
In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition in Verbindung mit der Berufsbildposition zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vertiefen. 2. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildposition zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition zu vertiefen.
Annahme von Gütern
Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, Lernziele f bis h,
Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, Lernziele a bis d,
Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziele a bis c,
Lagerung von Gütern, Lernziele c bis e,
Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziele d bis g,
Einsatz von Arbeitsmitteln
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition zu vertiefen.
Kommissionierung und Verpackung von Gütern, Lernziele a und b,
Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziele d bis g,
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln und in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen zu vertiefen.
Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, Lernziele,
Kommissionierung und Verpackung von Gütern, Lernziele c bis e,
Versand von Gütern
Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziele d bis g,
Annahme von Gütern, Lernziel a,